AGB für Privatgäste

d’Kammer – Hof & Apartments

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments und Ferienhäusern der d’Kammer an Privatgäste sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen.

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch d’Kammer schriftlich (E-Mail ausreichend) bestätigt wurde.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart:

  • 30% Anzahlung bei Buchungsbestätigung
  • Restzahlung spätestens 14 Tage vor Anreise
    Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
    Bei nicht fristgerechter Zahlung ist d’Kammer berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Mindestaufenthalt

Für Individualgäste gilt ein Mindestaufenthalt von 3 Nächten.

§ 5 An- und Abreise

Check-in ab 15:00 Uhr
Check-out bis 10:00 Uhr
Abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache.

§ 6 Rücktritt des Gastes (Stornierung)

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Im Falle des Rücktritts ist d’Kammer berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung geltend zu machen:

  • bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • ab 30 Tage vor Anreise: 100 % des Buchungswertes werden fällig.

Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass d’Kammer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 7 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Beherbergungsleistungen handelt, die zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden.

§ 8 Rücktritt durch d’Kammer

d’Kammer ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • höhere Gewalt oder andere von d’Kammer nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
  • vereinbarte Zahlungen auch nach angemessener Fristsetzung nicht geleistet werden,
  • bei der Buchung wesentliche Tatsachen schuldhaft falsch angegeben oder verschwiegen wurden (z. B. zur Personenzahl oder zum Aufenthaltszweck),
  • der Aufenthaltszweck gesetzwidrig ist oder gegen diese AGB verstößt,
  • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Durchführung des Aufenthalts oder der Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von d’Kammer gefährden kann.
    Im Falle eines berechtigten Rücktritts besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

§ 9 Außerordentliche Kündigung

Verletzt der Gast oder eine mitreisende Person schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder verstößt erheblich gegen diese AGB oder die Hausordnung, ist d’Kammer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis bestehen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Nutzung der Räumlichkeiten

Die Apartments dürfen ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden.
Veranstaltungen, Feiern oder gewerbliche Aktivitäten sind nicht gestattet.
Eine Untervermietung oder Weitergabe der gebuchten Apartments an Dritte ist nicht gestattet.
Haustiere sind auf dem gesamten Hof nicht gestattet.

§ 11 Sauna

Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr.
Eltern haften für ihre Kinder.
Die Sicherheits- und Nutzungshinweise sind einzuhalten.

§ 12 Brandschutz und Rauchverbot

Offenes Feuer ist im Innenbereich untersagt.
Kerzen oder offene Flammen sind nicht gestattet.
Im Außenbereich ist offenes Feuer ausschließlich in den bereitgestellten Feuerschalen erlaubt. Die Anleitungen sind zwingend einzuhalten.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
In sämtlichen Innenräumen gilt absolutes Rauchverbot.
Rauchen ist ausschließlich an der gekennzeichneten Stelle im Außenbereich gestattet. Rauchen auf Balkonen oder Terrassen ist nicht erlaubt.

§ 13 Haftung des Gastes

Der Gast haftet für Schäden, die durch ihn oder mitreisende Personen verursacht werden.

§ 14 Haftung von d’Kammer

d’Kammer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet d’Kammer nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Haftung für abgestellte Fahrzeuge

Soweit Gästen ein Stellplatz auf dem Hof oder auf zugehörigen Parkflächen zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von abgestellten oder rangierten Fahrzeugen sowie deren Inhalte übernimmt d’Kammer keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 16 Haftung für eingebrachte Sachen

Die gesetzliche Haftung von d’Kammer für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt.

§ 17 Höhere Gewalt und technische Störungen

Kann die vertraglich geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erbracht werden, besteht kein Schadensersatzanspruch gegenüber d’Kammer.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Strom- oder Wasserausfälle, Brand oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von d’Kammer.
Bei vorübergehenden technischen Störungen oder Ausfällen (z. B. WLAN, Stromversorgung, Heizung oder Wasser), die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.
d’Kammer wird sich in solchen Fällen um eine schnellstmögliche Behebung bemühen.

§ 18 Zusätzlicher Reinigungsaufwand

Bei außergewöhnlichem Reinigungsaufwand oder unsachgemäßer Nutzung behält sich d’Kammer vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

§ 19 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: hallo@dkammer.com
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Gastgeberin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Besondere Geschäftsbedingungen
für Offsites, Retreats & Exklusivbuchungen

d’Kammer – Hof & Apartments

Diese Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatgäste und gelten für alle Offsites, Retreats, Workshops, Firmenveranstaltungen sowie Exklusivbuchungen. Im Falle von Widersprüchen gehen diese Bestimmungen vor.

§ 1 Vertragsgegenstand

Bei Offsites, Retreats oder Exklusivbuchungen wird der gesamte Hof oder ein klar definierter Bereich exklusiv überlassen. Maßgeblich für Umfang und Art der Leistungen sind Angebot und Buchungsbestätigung.

§ 2 Exklusivbuchung

Bei Exklusivbuchung erfolgt keine parallele Vermietung an andere Gäste. Die gebuchten Räumlichkeiten stehen ausschließlich der Gruppe zur Verfügung.

§ 3 Teilnehmerzahl und Mindestbuchungswert

Die im Angebot vereinbarte Teilnehmerzahl sowie der vereinbarte Mindestbuchungswert sind verbindlich. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Gesamtpreises. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

§ 4 Zahlungsbedingungen

100% des vereinbarten Gesamtpreises sind spätestens 30 Tage vor Anreise fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist d’Kammer berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die vereinbarten Stornobedingungen.

§ 5 Stornobedingungen

Da bei Exklusivbuchungen der Hof vollständig blockiert wird, gelten folgende Bedingungen:

  • bis 90 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung
  • 90 bis 60 Tage vor Anreise 35% des Buchungswertes
  • 60 bis 30 Tage vor Anreise 75% des Buchungswertes
  • ab 30 Tage vor Anreise 100% des Buchungswertes

Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt zulässig. Eine Terminverschiebung ist nach Verfügbarkeit und individueller Absprache möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 6 Rücktritt durch d’Kammer

d’Kammer ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden, wesentliche Angaben bei der Buchung falsch oder unvollständig waren, der Veranstaltungszweck gesetzwidrig ist oder gegen diese AGB verstößt oder die Durchführung der Veranstaltung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von d’Kammer gefährden kann. Im Falle eines berechtigten Rücktritts besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

§ 7 Außerordentliche Kündigung

Verstößt die Gruppe oder einzelne Teilnehmende erheblich gegen diese Geschäftsbedingungen oder gegen Sicherheitsvorgaben, ist d’Kammer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis bleibt bestehen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Nutzung der Räumlichkeiten

Die Räume dürfen ausschließlich im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter sind nicht gestattet. Eine Untervermietung oder gewerbliche Weitergabe der gebuchten Räumlichkeiten ist nicht erlaubt.

§ 9 Ruhezeiten und Nachbarschaft

Auch bei Exklusivbuchung ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Außenlautstärke ist insbesondere ab 22:00 Uhr zu vermeiden.

§ 10 Haftung der Gruppe

Die buchende Person haftet gesamtschuldnerisch für alle durch Teilnehmende verursachten Schäden.

§ 11 Sauna und körperliche Aktivitäten

Die Nutzung der Sauna sowie die Teilnahme an körperlichen Aktivitäten erfolgen auf eigene Gefahr. Die buchende Person trägt Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsregeln durch alle Teilnehmenden.

§ 12 Externe Dienstleister und Fremdleistungen

Werden externe Leistungen vermittelt oder empfohlen, erfolgt dies ausschließlich als Service. Der jeweilige Vertrag kommt ausschließlich zwischen der Gruppe und dem externen Anbieter zustande. d’Kammer haftet nicht für Inhalt, Qualität oder Durchführung der Leistung sowie für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen. Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen.

§ 13 Mitgebrachte Referent:innen und Programmpunkte

Werden eigene Referent:innen oder Dienstleister eingesetzt, trägt die buchende Person die volle Verantwortung. Die Gruppe stellt sicher, dass eingesetzte Personen ausreichend haftpflichtversichert sind. Die Durchführung von Workshops oder Programmpunkten erfolgt in eigener Verantwortung der Gruppe.

§ 14 Versicherungspflicht

Die buchende Person oder Organisation ist verantwortlich für eine angemessene Veranstalterhaftpflichtversicherung sowie für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Sicherheit der Teilnehmenden.

§ 15 Alkohol, Eigenverpflegung und Technik

Der Konsum von Alkohol ist in angemessenem Rahmen gestattet. Die buchende Person trägt Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzes. Eigenverpflegung ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Eigene Technik darf genutzt werden, sofern keine Schäden entstehen und die Nachbarschaft nicht gestört wird. Erforderliche GEMA-Anmeldungen obliegen der Gruppe.

§ 16 Brandschutz und Rauchverbot

Offenes Feuer ist in allen Innenräumen untersagt. Kerzen oder offene Flammen sind nicht gestattet. Im Außenbereich ist Feuer ausschließlich in den bereitgestellten Feuerschalen erlaubt. Die Anleitungen sind zwingend einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. In sämtlichen Innenräumen gilt absolutes Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich an der gekennzeichneten Stelle im Außenbereich gestattet. Rauchen auf Balkonen oder Terrassen ist nicht erlaubt.

§ 17 Haftung für abgestellte Fahrzeuge

Soweit Stellplätze auf dem Hof zur Verfügung gestellt werden, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung abgestellter oder rangierter Fahrzeuge sowie deren Inhalte übernimmt d’Kammer keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 18 Haftung für eingebrachte Sachen

Die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt.

§ 19 Höhere Gewalt und Betriebsstörungen

Kann die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Betriebsstörungen nicht oder nur teilweise erfolgen, besteht kein Schadensersatzanspruch. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Strom- oder Wasserausfälle oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von d’Kammer. Bei vorübergehenden technischen Störungen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§ 20 Zusätzlicher Reinigungsaufwand

Bei außergewöhnlichem Reinigungsaufwand oder unsachgemäßer Nutzung behält sich d’Kammer vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

§ 21 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Gastgeberin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.